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Das sogenannte europäische Mobilitätspaket umfasst Gesetze und Vorschriften für den Transportsektor und enthält neue Regelungen zur Verbesserung der Sozialbedingungen für Fahrer, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zum gleichberechtigten Zugang zu europäischen Märkten. Um diese verbesserten Standards einfacher überwachen und durchsetzen zu können, ist eine Umrüstung auf digitale, intelligente Fahrtenschreiber der zweiten Generation gesetzlich vorgeschrieben. Alle Fahrzeuge, die vor dem 21. August 2023 zugelassen wurden, benötigen einen Smart Tachograph 2, wenn Sie am grenzüberschreitenden Verkehr teilnehmen. Für die Nachrüstung gelten die folgenden Termine: Fahrzeuge, die derzeit mit einem analogen oder digitalen nicht smarten Tachographen ausgestattet sind, müssen bis zum 31. Dezember 2024 nachgerüstet werden. Fahrzeuge, die derzeit mit einem smarten Tachographen der Version 1 ausgestattet sind, müssen bis zum 18. August 2025 nachgerüstet werden. (siehe Zeitplan)
Vorteile unserer digitalen Tachographen im Überblick:
- Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen
- Benutzerfreundlich durch schnelle und einfache Konfiguration
- Steuerung und Datendownload via Bluetooth®
- Kompatibel mit allen gängigen professionellen Flottenmanagement-Systemen durch standardisierte ITS-Schnittstelle
- Automatische Erfassung von Grenzübertritten bei Kabotage-Fahrten
- Unterstützung bei der Erfassung von Be- und Entladevorgängen
- Unterstützung der erweiterten Lenk- und Ruhezeit-Regeln für internationale Fahrten
- Zukunftssicher mit der gesetzlich geforderten Update-Funktion