MAN Schweiz

ZEITPLAN FÜR DIE EINFÜHRUNG DES INTELLIGENTEN FAHRTENSCHREIBERS DER ZWEITEN VERSION:

August 2023

Alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mohr als 3,5 t müssen mit intelligenten Fahrtenschreibern der 2. Version ausgestattet sein.

Ende 2024

Die alten analogen/digitalen Fahrtenschreiber müssen in allen Fahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t ersetzt sein.

August 2025

Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einem intelligenten Fahrtenschreiber der 1. Version müssen nachgerüstet sein.

Um Wartezeiten in den Werkstätten zu vermeiden, sollten Sie die Umrüstung jetzt planen und so früh wie möglich einen Termin mit uns vereinbaren .

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