1. Allgemeines
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Gewinnspiel der MAN Truck & Bus SE, Dachauer Str. 667, 80995 München (im Folgenden „Veranstalter“ oder „MAN“ genannt), für die Namens-/Designfindung einer neuen MAN Fahreredition. Die Teilnahme ist kostenfrei und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
Mit der Einreichung des Namens- /Designvorschlags bestätigt der Teilnehmer, diese Bedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Er erkennt an, dass die Rechteübertragung bereits mit der Teilnahme wirksam wird und für den Fall der Auswahl seines Namens- /Designvorschlags ohne weitere Erklärungen vollzogen ist.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die:
- das 18. Lebensjahr vollendet haben, und
- einen eigenen Namens- /Designvorschlag einreichen, der den Anforderungen entspricht (zu MAN passend, designfähig, nicht gegen Rechte Dritter verstoßend, in Englisch adaptierbar etc.).
Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Personen, die in die Konzeption oder Durchführung dieses Gewinnspiels involviert sind.
3. Gewinnspielablauf
Das Gewinnspiel zur Einsendung von Namensvorschlägen beginnt mit der Veröffentlichung des Aufrufs und endet mit dem Einsendeschluss am 02.04.2026.
Das Gewinnspiel zur Einsendung Designvorschlägen beginnt mit der Veröffentlichung des Aufrufs und endet mit dem Einsendeschluss.
Die Teilnahme erfolgt durch Einreichung eines Namens- /Designvorschlags über das Teilnahmeformular auf der MAN-Webseite. Einsendungen, die nach dem genannten Zeitpunkt eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Eine von MAN eingesetzte Jury prüft die eingereichten Namens- /Designvorschläge auf ihre Umsetzbarkeit. Wird ein eingereichter Namens- /Designvorschlag von der Jury als durchführbar bestätigt, so gewinnt diejenige Person, welche diesen Vorschlag als erste eingereicht hat. Wird keiner der eingereichten Vorschläge bestätigt, wird der Gewinn unter allen Einsendungen per Losverfahren ermittelt. In diesem Fall wird der endgültige Name von MAN festgelegt und abschließend mit der MAN‑Jury abgestimmt. Der Name / das Design wird danach bekannt gegeben.
Der Name und das Design der neuen MAN-Fahreredition werden auf dem Truck dargestellt und sind Teil des Tattoo-Motivs beim ADAC Truck-Grand-Prix.
4. Nutzung und Rechte
4.1 Umfang der Rechteübertragung
Mit der Teilnahme an den Wettbewerben und der Einreichung eines Namens- /Designvorschlags räumt der Teilnehmer dem Veranstalter bereits jetzt für den Fall der Auswahl seines Namens- /Designvorschlags durch die MAN-Jury ein umfassendes, ausschließliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an dem eingereichten Namens- oder Designvorschlag ein.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den eingereichten Namen auch in anderen Sprachen – insbesondere in Englisch – zu verwenden.
Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht, den Namens- /Designvorschlag für alle bekannten und zukünftigen Nutzungsarten zu nutzen, insbesondere:
a) als Produktbezeichnung und Modellbezeichnung für Fahrzeuge aller Art, einschließlich Personenkraftwagen, Nutzfahrzeuge, Elektrofahrzeuge, Hybridfahrzeuge und zukünftige Fahrzeugkonzepte;
b) im gesamten Marketing, in der Werbung, in Public Relations Maßnahmen und in allen Kommunikations- und Werbemedien, einschließlich Printmedien, elektronischen Medien, sozialen Medien und Online-Plattformen;
c) die Eintragung als Marke, Wortmarke, Bildmarke oder Wort-Bild-Marke für alle relevanten Waren und Dienstleistungsklassen, insbesondere der Klassen 9, 12, 35, 37 und 42 sowie für alle weiteren Klassen, die für die Geschäftstätigkeit des Veranstalters von Bedeutung sind;
d) die Nutzung im Internet, einschließlich als Domainname (Top-Level-Domain und Second-Level-Domain), in Suchmaschinen, als App-Name und in allen digitalen Formaten;
e) die Lizenzierung an Dritte, einschließlich Tochtergesellschaften, Vertriebspartner, Werbeagenturen und sonstige Dritte;
f) die Nutzung auf allen Verpackungen, Etiketten, Bedienungsanleitungen, Werbematerialien und sonstigen Produktbegleitmaterialien;
g) die Nutzung für Merchandising-Artikel, Fanartikel und sonstige Produkte;
h) alle sonstigen Nutzungsarten, die für die Vermarktung und den Vertrieb von Fahrzeugen und damit verbundenen Dienstleistungen von Bedeutung sind oder sein werden.
4.2 Übertragbarkeit und Weiterlizenzierung
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die MAN Truck & Bus SE als Veranstalter berechtigt ist, die ihr eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, insbesondere auf deren Tochtergesellschaften, MAN-Importeure, Beteiligungsunternehmen oder sonstige Dritte.
Der Veranstalter ist berechtigt, einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte an den Namens- /Designvorschlag an Dritte einzuräumen und diese zur weiteren Einräumung von Nutzungsrechten zu ermächtigen.
Der Teilnehmer verzichtet ausdrücklich und unwiderruflich auf sein Rückrufsrecht gemäß § 34 Abs. 3 UrhG sowie auf alle sonstigen gesetzlichen Rückrufs- und Widerrufsrechte im Zusammenhang mit der Einräumung der Nutzungsrechte.
4.3 Garantien und Gewährleistung
Der Teilnehmer garantiert, dass der eingereichte Namens- /Designvorschlag originell von ihm stammt und nicht gegen Rechte Dritter, insbesondere keine Urheberrechte, Markenrechte, Namensrechte oder sonstige gewerbliche Schutzrechte verletzt. Der Teilnehmer versichert, dass der Namens- /Designvorschlag nicht bereits anderweitig eingereicht wurde, nicht bereits Dritten zur Nutzung überlassen wurde und frei von Rechten Dritter ist. Der Teilnehmer stellt die MAN Truck & Bus Deutschland GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter durch den Namens- /Designvorschlag geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten.
5. Gewinn und Gewinnbenachrichtigung
Den Gewinner und seine Begleitung laden wir zum ADAC Truck-Grand-Prix am Nürburgring ein. Diese Einladung beinhaltet die Kosten für das Hotel, die Reisekosten (Bahn und Flug 2. Klasse), sowie die Tickets für den ADAC Truck-Grand-Prix am Nürburgring.
Nach Abschluss der Juryauswahl wird der Gewinner über die hinterlegten Kontaktdaten benachrichtigt. Ein Umtausch, eine Übertragung oder eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.
Der Gewinner erhält den Gewinn als vollständige und abschließende Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte. Mit dem Erhalt des Gewinns (siehe oben) sind alle Vergütungsansprüche des Teilnehmers aus der Rechteübertragung abgegolten. Weitere Vergütungsansprüche, insbesondere für die Nutzung des Namens/Designs in anderen Medien, für die Dauer der Nutzung oder für den wirtschaftlichen Erfolg des Namens/Designs, bestehen nicht.
6. Ausschluss und Manipulation
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn
- gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder gesetzliche Vorschriften verstoßen wurde,
- falsche oder irreführende Angaben gemacht wurden,
- bei Verstößen gegen die guten Sitten (beleidigende, diskriminierende Inhalte), oder
- der Verdacht einer Manipulation (mehrfache Teilnahme, automatisierte Einreichungen) oder unlauteren Verhaltens besteht.
Im Falle des Ausschlusses verliert der Teilnehmer jeglichen Anspruch auf Teilnahme am Wettbewerb, auf Berücksichtigung seines Namens- /Designvorschlags und auf den ausgelobten Preis. Bereits eingereichte Namens- /Designvorschläge werden aus dem Wettbewerb genommen und nicht weiter berücksichtigt. Sollte der Ausschluss erst nach Zuerkennung des Preises erfolgen, ist der Veranstalter berechtigt, die Herausgabe des Gewinns zu verweigern oder die bereits ausgehändigten zwei Wochenendtickets für den ADAC Truck Grand Prix zurückzufordern, wenn der Ausschlussgrund bereits zum Zeitpunkt der Preisvergabe vorlag.
Die Ausübung des Ausschlussrechts steht im Ermessen des Veranstalters. Ein Ausschluss begründet keinen Anspruch des Teilnehmers auf Schadensersatz oder sonstige Entschädigung, sofern der Ausschluss nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters beruht.
7. Haftung und Rechtsweg
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme am Gewinnspielen entstanden sind, es sei denn, dass solche Schäden vom Veranstalter (seinen Organen, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
8. Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen (personenbezogenen) Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und Adresse wahrheitsgemäß und richtig sind.
Die Kontaktdaten des Teilnehmers wie Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse werden ausschließlich zur Ermittlung der Gewinner und Versand des Gewinns verarbeitet. Die Daten der Teilnehmer des Gewinnspiels werden nach Abschluss des Gewinnspieles und Verteilung der Gewinne gelöscht.
Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden ohne Einverständnis weder an weitere Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen.
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist die Durchführung des Gewinnspieles (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b) DS-GVO.
Ihnen stehen folgende Rechte zu:
- Gemäß Art. 15 DS-GVO können Sie Auskunft über Ihre von dem Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen (z.B. über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, die geplante Speicherdauer).
- Gemäß Art. 16 DS-GVO können Sie unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer beim Verantwortlichen gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen.
- Gemäß Art. 17 DS-GVO können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung Ihrer beim Verantwortlichen gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen.
- Gemäß Art. 18 DS-GVO können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
- Gemäß Art. 77 DS-GVO können Sie sich bei einer Aufsichtsbehörde beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Unternehmenssitzes wenden.
Für die etwaige Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an unser Datenschutz über dieses Kontaktformular.
Sollten Sie Fragen zum Datenschutz haben, können Sie sich an folgende Stelle wenden:
Datenschutzbeauftragter
Heinrich-Büssing-Str. 1
38239 Salzgitter
Elektronisch:
Online-Kontaktformular in den Datenschutzhinweisen auf unseren Webseiten: www.man.eu/data-protection-notice
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist der Sitz der MAN Truck & Bus SE, sofern der Teilnehmer kein Verbraucher ist.