MAN in Luxemburg

Abgasgesetzgebung WLTP

Der bisherige NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) wird durch WLTP (Worldwide Harmonized Light Duty Vehicles Test Procedure) abgelöst. Die Vorteile dieses Messverfahrens liegen in der besseren Vergleichbarkeit, die sich dank einheitlicher Fahrprofile und Messprozeduren ergibt. Darüber hinaus zielt die Teststruktur von WLTP auf eine deutlich realitätsnähere Abbildung der Verbrauchs- und Emissionswerte ab.


Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie kurz zusammengefasst:


MAN TGE WLTP Gewicht und Zulassung

1. Welche MAN TGEs sind von WLTP betroffen?

Betroffen sind nur Fahrzeuge mit einer Bezugsmasse unter 2610 kg, die im so genannten Light-Duty-Verfahren homologiert werden. Bei diesem Verfahren kommt das komplette Fahrzeug auf einen Rollenprüfstand.

Schwerere Fahrzeuge sind derzeit nicht betroffen. Sie werden im Heavy-Duty-Verfahren homologiert, bei welchem nur der Motor auf den Prüfstand kommt.

2. Ab wann sind die MAN TGEs von WLTP betroffen?

Alle neuen Pkw müssen seit 01. September 2018 nach WLTP zugelassen werden. Beim MAN TGE ist davon zunächst nur der Kombi betroffen, da er eine Pkw-Zulassung (M1) hat. Ab 01. September 2019 müssen alle MAN TGE nach WLTP zugelassen werden.

Alle Varianten des MAN TGE Modelljahres 2020 werden nach WLTP homologiert und können somit auch nach dem 01. September 2019 zugelassen werden.

Vor dem 01. September 2019 zugelassene Fahrzeug sind von WLTP nicht betroffen.

MAN TGE WLTP bei Auf- und Ausbaulösungen

3. Inwieweit sind Auf- und Ausbauten von WLTP betroffen?

Auf- und Ausbaulösungen ab Werk (Einrechnungsgeschäft)

Bei Auf- und Ausbauten ab Werk (Einrechnungsgeschäft) greift die Ausweispflicht nach WLTP bei Fahrzeugen des Modelljahres 2020. Ihr MAN Partner informiert Sie gerne über den neuen CO2-Wert Ihres aufgebauten Fahrzeugs.

Zweirechnungsgeschäft

Für Aufbauten, die nach Werksauslieferung, aber vor Erstzulassung auf Ihr Fahrgestell aufgebaut wurden, berechnet entweder der zuständige MAN Verkäufer oder der Aufbauhersteller die CO2-Werte mit einem von MAN zur Verfügung gestellten Kalkulationstool.

Vor dem 01. September 2019 können nach NEFZ homologierte Fahrzeuge mit Auf- oder Ausbau weiterhin problemlos zugelassen werden und sind durch die Umstellung nicht betroffen. Nach dem 01. September 2019 können nach NEFZ homologierte Fahrzeuge nur noch im Rahmen einer zu beantragenden Ausnahmegenehmigung zugelassen werden.