MAN Schweiz

DIGITALE TACHOGRAPHEN DER 2. GENERATION: JETZT UMRÜSTEN.

DIGITALE TACHOGRAPHEN DER 2. GENERATION: JETZT UMRÜSTEN.

Wir sind bereit, vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei uns!

Das sogenannte europäische Mobilitätspaket umfasst Gesetze und Vorschriften für den Transportsektor und enthält neue Regelungen zur Verbesserung der Sozialbedingungen für Fahrer, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zum gleichberechtigten Zugang zu europäischen Märkten. Um diese verbesserten Standards einfacher überwachen und durchsetzen zu können, ist eine Umrüstung auf digitale, intelligente Fahrtenschreiber der zweiten Generation gesetzlich vorgeschrieben. Alle Fahrzeuge, die vor dem 21. August 2023 zugelassen wurden, benötigen einen Smart Tachograph 2, wenn Sie am grenzüberschreitenden Verkehr teilnehmen. Für die Nachrüstung gelten die folgenden Termine: Fahrzeuge, die derzeit mit einem analogen oder digitalen nicht smarten Tachographen ausgestattet sind, müssen bis zum 31. Dezember 2024 nachgerüstet werden. Fahrzeuge, die derzeit mit einem smarten Tachographen der Version 1 ausgestattet sind, müssen bis zum 18. August 2025 nachgerüstet werden. (siehe Zeitplan)

Vorteile unserer digitalen Tachographen im Überblick:

  • Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen
  • Benutzerfreundlich durch schnelle und einfache Konfiguration
  • Steuerung und Datendownload via Bluetooth®
  • Kompatibel mit allen gängigen professionellen Flottenmanagement-Systemen durch standardisierte ITS-Schnittstelle
  • Automatische Erfassung von Grenzübertritten bei Kabotage-Fahrten
  • Unterstützung bei der Erfassung von Be- und Entladevorgängen
  • Unterstützung der erweiterten Lenk- und Ruhezeit-Regeln für internationale Fahrten
  • Zukunftssicher mit der gesetzlich geforderten Update-Funktion

ZEITPLAN FÜR DIE EINFÜHRUNG DES INTELLIGENTEN FAHRTENSCHREIBERS DER ZWEITEN VERSION:

1
August 2023

Alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mohr als 3,5 t müssen mit intelligenten Fahrtenschreibern der 2. Version ausgestattet sein.

2
Ende 2024

Die alten analogen/digitalen Fahrtenschreiber müssen in allen Fahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t ersetzt sein.

3
August 2025

Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einem intelligenten Fahrtenschreiber der 1. Version müssen nachgerüstet sein.

Um Wartezeiten in den Werkstätten zu vermeiden, sollten Sie die Umrüstung jetzt planen und so früh wie möglich einen Termin mit uns vereinbaren .

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