Das sogenannte europäische Mobilitätspaket umfasst Gesetze und Vorschriften für den Transportsektor und enthält neue Regelungen zur Verbesserung der Sozialbedingungen für Fahrer, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zum gleichberechtigten Zugang zu europäischen Märkten. Um diese verbesserten Standards einfacher überwachen und durchsetzen zu können, ist eine Umrüstung auf digitale, intelligente Fahrtenschreiber der zweiten Generation gesetzlich vorgeschrieben. Alle Fahrzeuge, die vor dem 21. August 2023 zugelassen wurden, benötigen einen Smart Tachograph 2, wenn Sie am grenzüberschreitenden Verkehr teilnehmen. Für die Nachrüstung gelten die folgenden Termine: Fahrzeuge, die derzeit mit einem analogen oder digitalen nicht smarten Tachographen ausgestattet sind, müssen bis zum 31. Dezember 2024 nachgerüstet werden. Fahrzeuge, die derzeit mit einem smarten Tachographen der Version 1 ausgestattet sind, müssen bis zum 18. August 2025 nachgerüstet werden. (siehe Zeitplan)
Vorteile unserer digitalen Tachographen im Überblick:
Alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mohr als 3,5 t müssen mit intelligenten Fahrtenschreibern der 2. Version ausgestattet sein.
Die alten analogen/digitalen Fahrtenschreiber müssen in allen Fahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t ersetzt sein.
Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einem intelligenten Fahrtenschreiber der 1. Version müssen nachgerüstet sein.
Um Wartezeiten in den Werkstätten zu vermeiden, sollten Sie die Umrüstung jetzt planen und so früh wie möglich einen Termin mit uns vereinbaren .